Zulassung und Eintragung

Zulassung und Eintragung

Eintragung in die Fahrzeugpapiere

Bitte beachten Sie bei Beauftragung einer Spezialwerkstatt oder beim eigenständigen Erwerb der Spezialteile, dass diese Teile für Ihr Fahrzeug zugelassen sein müssen und eine Zulassung durch die jeweilige Behörde für Ihren Fahrzeugtyp und Modell haben sollten. Auch das Zusammenspiel mit anderen Komponenten (Rad-Reifenkombination) spielen eine große Rolle. Manche Anbieter haben nicht für den Strassenverkehr freigegebene Komponenten im Angebot, die speziell nur zum Beispiel für die Rennpiste gedacht sind. Mit diesen Teilen bestückt sollten Sie auf keinen Fall am öffentlichen Verkehr teilnehmen, Sie laufen Gefahr, empfindliche Strafen zu erhalten und im schlimmsten Fall den Entzug der Fahrerlaubnis oder sogar die Beschlagnahme des Fahrzeugs zu riskieren.

Deshalb ist der richtige Weg folgender:

Nach dem Einbau der zugelassenen Teile sollten Sie bei eintragungsfreien Teilen die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) für Ihr Fahrzeugmodell und Typ stets mit den Fahrzeugpapieren im Fahrzeug mit sich führen, um bei Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden diese vorzeigen zu können. Bei eintragungspflichtigen Teilen verhält es sich etwas schwieriger: Nach dem Einbau der Teile sollte am besten die einbauende Werkstatt mit dem Fahrzeug zu einer Fahrzeuguntersuchungsstelle (TÜV oder ähnliche Organisationen) und sich den ordnungsgemäßen Einbau bestätigen lassen. Des Weiteren sollte mit einem Prüfbericht die Eignung des Fahrzeuges für den öffentlichen Strassenverkehr bestätigt werden. Mit diesen Berichten sollten Sie sich die Veränderungen im Fahrzeugschein durch die Strassenverkehrsbehörde eintragen lassen. Wenn all dies erledigt ist, haben Sie das meiste geschafft. Nun bleibt eigentlich nur noch eins: Bitte vergessen Sie nicht, auch Ihre Versicherung zu informieren!

So, jetzt können Sie unbeschwert mit Ihrem Fahrzeug am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen und sich an Ihrem Fahrzeug erfreuen!